Reservierungsbedingungen

Nachstehend sind unsere Reservierungsbedingungen aufgeführt:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung (FeWo) bestellt und vom Vermieter per Reservierungsbestätigung / Buchungsbestätigung bestätigt ist. Ist die Zustellung einer Reservierungsbestätigung zeitlich nicht mehr möglich, kommt der Vertrag zustande, sobald die FeWo zugesagt ist. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung/ Buchungsbestätigung kommt für beide Vertragspartner ein bindender Beherbergungsvertrag zustande. Vertragspartner sind der Gast und der Unterkunftgeber.

Bei Buchungsbestätigung ist ein Anzahlungsbetrag zu leisten. Der restliche Mietpreis ist spätestens vor der Abreise in voller Höhe direkt im Unterkunftsbetrieb zu entrichten.

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlos­sen ist. Der Gast verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastge­ber ersparten Aufwendungen.

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genom­mene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu ver­meiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der FeWo hat der Gast auf die Dauer des Vertrages folgende pauschalierten Stornosätze zu zahlen:

Unterbringung in Ferienwohnungen:

bis 45 Tage vor Ankunft 10 % des Gesamtpreises, mind. 30 €
bis 29 Tage vor Ankunft 50 % des Gesamtpreises

danach 90 % des Gesamtpreises

Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklä­rung beim Beherbergungsbetrieb. Sie ist im eigenen Interesse schriftlich zu verfassen. Falls andere als die gebuchten Personen anreisen, ist dies dem Unter­kunftsbetrieb rechtzeitig mitzuteilen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.